Ihr mögt schon darüber gestolpert sein oder auch nicht: Die Bundesregierung redet viel über die Bedeutung des Internets und dessen Potenziale, scheint aber in meinen Augen viel dafür zu tun, um genau die brach liegen zu lassen oder gar zu blockieren. Ein Beispiel dafür sind die anstehenden Änderungen im Telemediengesetz zur WLAN-Störerhaftung. Entgegen aller Beteuerungen sehe ich darin keine Verbesserung der gegenwärtigen Situation rund um offenen Netzzugang, sondern das Gegenteil — mit all seinen Auswirkungen auch für Bildung und Wissenschaft.
Nun lässt sich viel Jammern und Bloggen, aber auch etwas dagegen tun. Wie beispielsweise Anja Lorenz greife ich die Kampagne der Initiative Freifunk auf und wende mich an die Bundestagsabgeordneten aus meinem Wahlkreis. Um überhaupt Beachtung zu finden, muss das wohl auf dem Postweg stattfinden. Hachja. Als Erleichterung stellt die Initiative daher einen Brief-Generator zur Verfügung, mit dem ihr einen entsprechend vorformulierten Text anpassen und dann ausdrucken könnt.
Wie auch Anja habe ich ihm ein paar Zeilen zu meinem beruflichen und persönlichen Standpunkt vorangestellt:
Sehr geehrte Frau Reimann/Sehr geehrter Herr Müller,
ich wende mich an Sie mit der Bitte, dem gegenwärtigen Entwurf der Änderungen im Telemediengesetz in der gegenwärtigen Fassung nicht zuzustimmen. Ergänzend zu den beigefügten Argumenten der Initiative „Freifunk“, die ich uneingeschränkt unterstütze, schildere ich Ihnen kurz meinen beruflichen wie persönlichen Standpunkt.
Ich arbeite in einem Projekt an der Technischen Universität Braunschweig, das eine Verbesserung von Lernen und Lehren zum Ziel hat. Auch wenn diesbezüglich die allgemeine, technische Infrastruktur für den Online-Zugang bei uns nicht thematisiert wird, sehe ich persönlich die rechtliche Entwicklung mit Sorge für den Bildungsbereich.
Die Lebenswirklichkeit von vielen Studierenden sieht anders aus als noch vor wenigen Jahren. Auch wenn ein allgegenwärtiger, offener WLAN-Zugang nicht für alle notwendig erscheint, um darüber an Bildungsangeboten teilhaben zu können, kann die gewonnene Flexibilität vielen zusätzliche Optionen für das Lernen bieten. Auf Seiten von Lehrenden würden zudem Szenarien denkbar, die bisher nicht oder nur schwerlich umsetzbar sind.
Meine Besorgnis reicht jedoch über das Studium und die Hochschullehre hinaus. Gerade für Flüchtlinge, über deren Schicksale gerade allerorts gesprochen und debattiert wird, wäre ein offener WLAN-Zugang zum Internet ein Segen. Nicht nur, dass dieser Weg der einzige ist, um realistisch mit Verwandten Kontakt halten zu können — er bietet umfassende Möglichkeiten, sich zu informieren und beispielsweise die deutsche Sprache besser zu erlernen. Den Zugang zu diesen und weiteren Angeboten durch die geplante Gesetzesänderung massiv zu behindern, lehne ich daher entschieden ab.
Wem das Bildungsthema egal ist, aber gerne mehr zur Bedeutung des Zugangs zum Internet für Flüchtlinge erfahren möchte, dem sei übrigens die aktuelle Ausgabe des Chaos Radio (Nr. 216: Flüchtlinge und Hacker) empfohlen.
Für die Unterstützung der Freifunk-Kampagne müsst ihr natürlich nicht unbedingt selbst etwas texten. Es genügt, den vorformulierten Text an die Bundestagsabgeordneten eures Wahlkreises zu schicken. So ein Brief und ein paar Minuten Aufwand tun euch doch nicht weh, oder?
Update am 22.10.2015
Vorgestern trudelte per E-Mail eine Antwort von Carsten Müller ein, die ich an dieser Stelle einfach einfüge.
Sehr geehrter Herr Tacke, vielen Dank für Ihr Schreiben vom 5. Oktober 2015 zum Thema Telemediengesetz/WLAN/Störerhaftung. Im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD ist zu diesem Thema Folgendes vereinbart worden: "Die Potenziale von lokalen Funknetzen (WLAN) als Zugang zum Internet im öffentlichen Raum müssen ausgeschöpft werden. Wir wollen, dass in deutschen Städten mobiles Internet über WLAN für jeden verfügbar ist. Wir werden die gesetzlichen Grundlagen für die Nutzung dieser offenen Netze und deren Anbieter schaffen. Rechtssicherheit für WLAN-Betreiber ist dringend geboten, etwa durch Klarstellung der Haftungsregelungen (Analog zu Accessprovidern). Gleichzeitig werden wir die Verbraucherinnen und Verbraucher über die Gefahren solcher Netze für sensible Daten aufklären." Die Digitale Agenda der Bundesregierung vom September 2014 sieht in diesem Zusammenhang vor: "Wir werden die Verbreitung und Verfügbarkeit von mobilem Internet über WLAN verbessern. Dabei werden wir darauf achten, dass die IT-Sicherheit gewahrt bleibt und keine neuen Einfallstore für anonyme Kriminalität entstehen. Daher werden wir Rechtssicherheit für die Anbieter solcher WLANS im öffentlichen Bereich, beispielsweise Flughäfen, Hotels, Cafés, schaffen. Diese sollen grundsätzlich nicht für Rechtsverletzungen ihrer Kunden haften." Vor diesem Hintergrund hat das Bundeskabinett am 16. September 2015 einen Gesetzentwurf beschlossen, der zuvor bei der EU-Kommission notifiziert wurde und der sich nun im parlamentarischen Verfahren im Deutschen Bundestag befindet. Insofern kann der von Ihnen vorgebrachte Verstoß gegen Art. 12 der E-Commerce-Richtlinie nicht vorliegen, da die EU-Kommission diesen im Rahmen des Notifizierungsverfahrens hätte rügen können bzw. sogar müssen. Hinsichtlich der übrigen von Ihnen angesprochenen Punkte ist die Meinungsfindung innerhalb der Unionsfraktion noch nicht abgeschlossen. Daher haben wir beschlossen, am 16. Dezember 2015 eine Sachverständigenanhörung im Bundestagsausschuss für Wirtschaft und Energie durchzuführen, in dem auch die übrigen von Ihnen angesprochenen Themen eine Rolle spielen werden. Dann wird sich zeigen, wie gehaltvoll der vorliegende Gesetzentwurf ist und anschließend werden wir uns mit unserem Koalitionspartner beraten. Ich bin sicher, dass die Gespräche eine für alle Seiten akzeptable Lösung ergeben werden. Sehr geehrter Herr Tacke, ich werde Ihre Anregungen und Kritik den zuständigen Berichterstattern der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zuleiten und sie bitte, diese umfänglich in die Beratungen einfließen zu lassen. Sie können davon ausgehen, dass wir ein offenes Ohr für sinnvolle Verbesserungsvorschläge haben und kein Gesetzentwurf wird am Ende der parlamentarischen Beratungen so verabschiedet, wie er zu Beginn eingebracht worden ist. Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen geholfen zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen aus Berlin Carsten Müller