„When you have good ideas and lawyers together in the same room, nothing ever happens.“

Am vergangenen Montag wurde auf e-teaching.org ein Webinar zur Zukunft von Lernmanagement-Systemen angeboten, in dem viel diskutiert wurde. Ich widme mich in diesem Beitrag aber einem Nebenthema: dem Datenschutz in der Hochschullehre.

„When you have good ideas and lawyers together in the same room, nothing ever happens.“ (Dan Ariely)

Als Mitglied des Chaos Computer Clubs wäre es sonderbar, wenn ich mir dazu keine Meinung gebildet hätte. Gemäß der Maxime „Öffentliche Daten nützen, private Daten schützen“ der Hacker-Ethik bin ich auch ganz sicher kein Feind des Datenschutzes. Ich bin aber ebenso ein freiheitsliebender Mensch, und als solcher kratze ich mich doch mitunter am Kopf. An Hochschulen habe ich an verschiedenen Stellen erlebt, wie normal es einerseits etwa zu sein scheint, Prüfungsergebnisse unverschlüsselt per E-Mail zu versenden oder ohne Zugriffsbeschränkungen auf Servern zu lagern. Wie oft habe ich wiederum gegen Lehrszenario X oder Y den pauschalen Einwand gehört: „Geht nicht. Datenschutz.“

Ist das eigentlich tatsächlich durch die Bank so? Ich weiß es nicht. Die Frage ist nicht rhetorisch. Nehmen wir an, meine erwachsenen Studierenden und ich sind uns einig, dass wir irgendeinen (kommerziellen) Dienst im Netz für eine Veranstaltung nutzen wollen, weil wir es für sinnvoll halten — darf uns das mit dem Verweis auf Datenschutzregeln einer Hochschule untersagt werden? Gehört der Datenschutz in dieser Situation zu einem unveräußerlichen Recht? Oder sind wir bloß in Angstland, wo man lieber alles erst einmal komplett verbietet, was einem nicht ganz geheuer vorkommt?

Schreibt’s mir in die Kommentare, wenn ihr Wissen oder eine Meinung dazu habt.

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